| EVB-IT Kauf Der Anwendungsbereich der EVB-IT Kauf ist der Kauf von Hardware. Zusätzlich bieten die (Formular-) Verträge der EVB-IT Kauf die Möglichkeit, jeweils auch die Überlassung von Standardsoftware nach den Regelungen der EVB-IT Überlassung Typ A zu vereinbaren. Davon unberührt bleibt die Entscheidungsfreiheit des Auftraggebers, Hardware und Standardsoftware durch getrennte Verträge, den EVB-IT Kaufvertrag einerseits und den EVB-IT Überlassungsvertrag andererseits, zu beschaffen. Die EVB-IT Kauf beinhalten keine werkvertraglichen Leistungen, wie etwa Inbetriebnahme und Integration der Hardware. Dagegen bieten die Vereinbarungen zur gleichzeitigen Beschaffung von Hardware und Software gleichwohl die Möglichkeit, dass die Software auf der zu beschaffenden Hardware vorinstalliert wird. Die EVB-IT Kauf sehen eine Einmalvergütung für die Hardware vor.
Dem Kaufvertrag liegen jeweils die EVB-IT Kauf als Standardbedingungen zugrunde, die vollständig und unverändert zu verwenden sind. Dort sind die allgemeinen Regelungen für den Kauf von Hardware festgelegt. Bestandteil dieser Regelungen sind auch Begriffsdefinitionen am Ende der EVB-IT Kauf, die im Text verwendete Begriffe verbindlich beschreiben. Weiterer Bestandteil ist das zur Verwendung bei der Vertragsabwicklung empfohlene Muster für Störungsmeldungen, das die vollständige Übermittlung für die Bearbeitung einer gemeldeten Störung notwendiger Informationen erleichtern soll.
Die Nutzerhinweise erläutern den Einsatz der EVB-IT Kauf und die Verwendung des (Formular-) Vertrages. Für die Beschaffung von Standardsoftware gelten die Hinweise EVB-IT Überlassung Typ A.
|