| EVB-IT Überlassung Typ A Der Anwendungsbereich der EVB-IT Überlassung Typ A ist die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung. Weitere Leistungspflichten, wie etwa Herbeiführung der Funktionsbereitschaft oder Customizing, sind in den EVB-IT Überlassung Typ A nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen können durch andere Vertragstypen vereinbart werden, etwa die EVB-IT Dienstleistung. Für die Erstellung von Systemen soll ein EVB-IT Systemvertrag geschaffen werden. Die EVB-IT Überlassung Typ A bietet zwei (Formular-) Verträge an: Die Langfassung mit Möglichkeiten zu einer Vielzahl individueller Vereinbarungen für den konkreten Vertrag und die Kurzfassung für einfachere Beschaffungsvorgänge.
Dem Überlassungsvertrag liegen jeweils die EVB-IT Überlassung Typ A als Standardbedingungen zugrunde, die vollständig und unverändert zu verwenden sind. Dort sind die allgemeinen Regelungen für die Überlassung der Standardsoftware gegen Einmalentgelt festgelegt. Bestandteil dieser Regelungen sind auch Begriffsdefinitionen am Ende der EVB-IT Überlassung Typ A, die im Text verwendete Begriffe verbindlich beschreiben. Weiterer Bestandteil ist das zur Verwendung bei der Vertragsabwicklung empfohlene Muster für Störungsmeldungen, das die vollständige Übermittlung der für die Bearbeitung einer gemeldeten Störung notwendigen Informationen erleichtern soll.
Die Nutzerhinweise erläutern den Einsatz der EVB-IT Überlassung Typ A und die Verwendung der (Formular-) Verträge in Lang- und Kurzfassung.
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